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AE - Maßnahmekombination für (Allein-) Erziehende

Inhalt

Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur

- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) und
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).

Diese werden durch eine sozialpädagogische Begleitung ergänzt.

Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integrationsfortschritt der teilnehmenden Person erreicht werden kann.

Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes. Es kommen hierbei bedarfsgerecht praktische Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung und zur Integration in den Arbeitsmarkt und die deutsche Gesellschaft zum Einsatz.

Ansprechpartner*innen

Frau Judith Körber
Email: j.koerber@bildung-hoch3.de
Tel.: 02173/ 204365-25

Herr Torsten Falk
Email: t.falk@bildung-hoch3.de
Tel.: 02173/ 204365-25